Wohnraumpotenzial

Städte

Was darf ich in Hamburg bauen?

Die Zustimmung nach § 36a BauGB liegt bei den Bezirksämtern; die Behörde für Stadtentwicklung hat eine Handreichung veröffentlicht. Was für Ihr Grundstück daraus folgt, misst die kostenlose Ersteinschätzung.

Grundstück in Hamburg kostenlos prüfen Alle Städte

Kurz beantwortet

In Hamburg entscheidet zuerst der Bebauungsplan; wo keiner gilt, muss sich ein Vorhaben nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügen – und über die Genehmigung entscheidet die Bauaufsicht nach der HBauO.

Für Wohnungsbau lässt § 246e BauGB bis Ende 2030 Abweichungen zu, wenn die Gemeinde zustimmt. Hamburg hat dazu eine öffentliche Linie beschlossen (nachgelesen am 25.08.2026); die Zustimmung selbst fällt nach § 36a BauGB für jedes Vorhaben einzeln. Eine Gebietskulisse nach § 201a BauGB ist dafür keine Voraussetzung.

Stand: 24.10.2026 · Nachlesen: § 30 BauGB · § 34 BauGB · § 246e BauGB · § 36a BauGB

01

Hamburg in Zahlen.

Die Eckdaten, die den Maßstab setzen – aus dem amtlichen Gemeindeverzeichnis.

  • 1.862.565Einwohner
  • 755,1 km²Gemeindefläche
  • 2.467Einwohner je km²
  • HBauOHamburgische Bauordnung

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Gemeindeverzeichnis, Gebietsstand 30.06.2026. Einwohner je km² aus beiden Werten gerechnet, gerundet.

02

Wo Sie in Hamburg amtlich nachsehen.

Jede Adresse per Abruf geprüft, mit Lesedatum. Was sich dort ändert, ändert sich hier erst beim nächsten Nachlesen.

Verbindlich ist, was die Stadt sagt – nicht, was hier steht. Diese Stellen beantworten die Fragen, die eine Datenauswertung offenlassen muss:

Amtlich: Bauprüfdienststellen der Bezirksämter (BSW: Ansprechpartner / Adressliste der Bauaufsichtsbehörden) – Baugenehmigung, Bauvoranfrage, Auskunft zum Grundstück · gelesen am 24.10.2026

Amtlich: Bebauungspläne / Bauleitpläne (BSW) – Einsicht über Geoportal Hamburg (Geo-Online) – ob ein Bebauungsplan gilt und was er festsetzt · gelesen am 24.10.2026

Amtlich: BORIS.HH (Gutachterausschuss Hamburg) – Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses (§ 196 BauGB) · gelesen am 24.10.2026

Amtlich: HBauO – Hamburgische Bauordnung – Abstandsflächen, Vollgeschoss, Verfahrensfreiheit, Stellplätze · gelesen am 24.10.2026

Amtlich: Handreichung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zur Anwendung von § 246e BauGB (Stand Februar 2026) – die veröffentlichte Haltung der Stadt zu § 246e BauGB · gelesen am 25.08.2026

Über ein Vorhaben entscheidet die Bauaufsicht – in Hamburg: Bauprüfdienststellen der Bezirksämter (BSW: Ansprechpartner / Adressliste der Bauaufsichtsbehörden). Wir werten Daten aus und ordnen sie ein; eine Genehmigung oder eine Zusage ersetzt das nicht.

03

Was in Hamburg über ein Grundstück entscheidet.

Vier Dinge, in dieser Reihenfolge. Die ersten beiden gelten überall, die letzten beiden sind die Handschrift der Stadt und des Landes.

Bebauungsplan oder § 34 BauGB

Ob für Ihr Grundstück in Hamburg ein Bebauungsplan gilt, zeigt die Planauskunft der Stadt. Gilt einer, stehen seine Grenzen darin: Art der Nutzung, Grundflächen- und Geschossflächenzahl, Baugrenzen. Gilt keiner, muss sich ein Vorhaben nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügen – der Maßstab ist dann die Nachbarschaft.

Angespannter Wohnungsmarkt (§ 201a BauGB)

Hamburg liegt in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB. Grundlage: Verordnung über die Bestimmung der Freien und Hansestadt Hamburg als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB vom 13.07.2021 vom 13.07.2021. Die Verordnung ist nach unserer Lesart vom 25.08.2026 bis zum 31.12.2026 befristet.

Die Kulisse wirkt auf das Vorkaufsrecht (§ 25 Abs. 1 Nr. 3) und das Baugebot (§§ 175, 176 BauGB). Für § 246e ist sie keine Voraussetzung – der Paragraf gilt in jeder Gemeinde.

Abstandsflächen, Vollgeschoss, Verfahren

Neben dem Planungsrecht gilt in Hamburg Hamburgische Bauordnung. Sie regelt, wie weit ein Gebäude von der Grenze wegbleiben muss, was als Vollgeschoss zählt, welche Vorhaben verfahrensfrei sind und wie viele Stellplätze nötig sind. Diese Werte unterscheiden sich von Land zu Land; wir nennen sie hier nicht, weil sie im Einzelfall gegen den Gesetzestext zu lesen sind.

04

So prüfen wir ein Grundstück in Hamburg.

Dieselbe Messung wie überall – mit den amtlichen Daten, die es für den Ort gibt.

  1. 1

    Adresse verorten

    Aus der Adresse wird ein Punkt, aus dem Punkt das Flurstück mit amtlicher Fläche aus dem Liegenschaftskataster.

  2. 2

    Bestand und Umgebung messen

    Grundfläche und Höhe der Gebäude auf dem Flurstück, dazu der Maßstab der Nachbarschaft – Geschosse, Dichte, Dachformen, je nach Datenlage.

  3. 3

    Den Rechtsweg zuordnen

    Bebauungsplan oder § 34, dazu die Wege für Wohnungsbau: § 31 Abs. 3, § 34 Abs. 3a und 3b, § 246e. Welcher in Betracht kommt, steht im Bericht mit Begründung.

  4. 4

    Das Delta rechnen

    Was heute steht gegen das, was der Maßstab hergäbe: Vollgeschosse, Bruttogrundfläche, Wohneinheiten als Bandbreite – und was dafür noch zu klären ist.

05

Was diese Seite nicht entscheidet.

Eine Stadtseite endet dort, wo das einzelne Grundstück beginnt. Diese vier Punkte gehören dorthin.

Was ein Bebauungsplan für Ihr Flurstück festsetzt

Das steht im Plan selbst, nicht auf dieser Seite. Die Planauskunft der Stadt zeigt den Geltungsbereich; der Bericht ordnet die Festsetzungen dem Bestand gegenüber.

Ob die Stadt Ihrem Vorhaben zustimmt

Ein Grundsatzbeschluss sagt, wie die Stadt vorgehen will. Die Zustimmung nach § 36a BauGB fällt für das einzelne Vorhaben – und gilt als erteilt, wenn sie nicht binnen drei Monaten verweigert wird.

Abstandsflächen, Brandschutz, Statik

Das prüft die Bauaufsicht nach der Landesbauordnung und mit den Unterlagen eines Entwurfsverfassers. Eine Datenauswertung kann es vorbereiten, nicht ersetzen.

Denkmal, Lärm, Hochwasser, Schutzgebiete

Diese öffentlichen Belange prüft der Bericht am Flurstück aus den Fachdaten des Landes – je nach Datenlage. Hier auf der Stadtseite stehen sie nicht, weil sie vom Ort auf dem Stadtplan abhängen.

Datenbasierte Potenzialeinschätzung, keine Rechtsberatung. Was die Daten nicht hergeben, steht als „noch zu klären“ im Bericht.

06

Häufige Fragen zum Bauen in Hamburg.

Wendet Hamburg den Bauturbo (§ 246e BauGB) an?

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat eine „Handreichung zur Anwendung des Wohnungsbau-Turbos nach § 246e BauGB“ veröffentlicht; die Zustimmung nach § 36a BauGB wurde auf die Bezirke übertragen. Nachgelesen am 25.08.2026. Das ist die veröffentlichte Linie der Stadt; die Zustimmung nach § 36a BauGB wird trotzdem für jedes Vorhaben einzeln erteilt oder verweigert.

Wo finde ich den Bebauungsplan für mein Grundstück in Hamburg?

In der Planauskunft der Stadt, verlinkt oben unter „Wo Sie in Hamburg amtlich nachsehen“. Gilt kein Bebauungsplan, richtet sich die Zulässigkeit im bebauten Ortsteil nach § 34 BauGB: Das Vorhaben muss sich in die nähere Umgebung einfügen.

Wer erteilt in Hamburg die Baugenehmigung?

Zuständig ist: Bauprüfdienststellen der Bezirksämter (BSW: Ansprechpartner / Adressliste der Bauaufsichtsbehörden). Maßgeblich ist neben dem Baugesetzbuch Hamburgische Bauordnung. Eine Bauvoranfrage klärt einzelne Fragen vorab verbindlich; eine Datenauswertung wie der Potenzialbericht zeigt vorher, ob sich die Anfrage lohnt.

Wo stehen die Bodenrichtwerte für Hamburg?

Beim Gutachterausschuss, veröffentlicht über BORIS.HH (Gutachterausschuss Hamburg) (§ 196 BauGB). Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert je Zone zu einem Stichtag und kein Verkehrswert Ihres Grundstücks.

Liegt Hamburg in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt?

Ja, nach Verordnung über die Bestimmung der Freien und Hansestadt Hamburg als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB vom 13.07.2021. Das wirkt auf das gemeindliche Vorkaufsrecht und das Baugebot. Für § 246e BauGB ist diese Kulisse keine Voraussetzung – anders, als es ältere Texte zum Gesetzgebungsverfahren vermuten lassen.

07

Weitere Städte.

Weitere Städte: Berlin · München · Köln · Frankfurt am Main · Stuttgart · Düsseldorf · Leipzig · Dortmund · Bremen · Essen · Dresden · Nürnberg · Hannover · Duisburg

Alle 15 Städte mit ihren Beschlüssen auf einen Blick: Was darf ich in meiner Stadt bauen?

Fundstellen.

Nachlesen statt glauben: Gesetz, Beschluss, Verordnung, Gemeindeverzeichnis.

Fundstelle: § 30 BauGB im Volltext – wann ein Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans zulässig ist · Stand: 01.10.2026

Fundstelle: § 34 BauGB im Volltext – das Einfügen in die nähere Umgebung und die gesicherte Erschließung · Stand: 15.09.2026

Fundstelle: § 246e BauGB im Volltext (gesetze-im-internet.de) – die Sonderregelung selbst, befristet bis zum 31.12.2030 · Stand: 01.10.2026

Fundstelle: § 36a BauGB im Volltext – die Zustimmung der Gemeinde und die Frist von drei Monaten · Stand: 01.10.2026

Fundstelle: § 201a BauGB im Volltext – Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt und wofür sie gelten · Stand: 01.10.2026

Fundstelle: Handreichung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zur Anwendung von § 246e BauGB (Stand Februar 2026) – die veröffentlichte Haltung der Stadt Hamburg zu § 246e BauGB · Stand: 25.08.2026

Fundstelle: Verordnung über die Bestimmung der Freien und Hansestadt Hamburg als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB vom 13.07.2021 – die Gebietsbestimmung nach § 201a BauGB · Stand: 25.08.2026

Fundstelle: HBauO – Hamburgische Bauordnung – das Bauordnungsrecht des Landes · Stand: 24.10.2026

Fundstelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Gemeindeverzeichnis, Gebietsstand 30.06.2026 – Einwohner und Fläche · Stand: 25.08.2026

Und Ihr Grundstück in Hamburg?

Adresse eingeben – Flurstück, Bestand und Umgebungsmaßstab kommen aus amtlichen Daten.

Kostenlos, ohne Konto. Was im Bericht steht

Ihr Grundstück

Wird abgefragt

Adresse wird verortet0,0 s