Wissen · Abstandsflächen
Abstandsflächen in Baden-Württemberg
Was LBO BW zur Tiefe, zur Grenzbebauung, zur Dämmung und zur Aufstockung sagt – mit Fundstelle und einem gerechneten Beispiel.
Kurz beantwortet
In Baden-Württemberg beträgt die Tiefe der Abstandsflächen 0,4 der Wandhöhe, mindestens 2,5 m, bei Wänden bis 5 m Breite 2 m (§§ 5 und 6 LBO).
0,2 in Kerngebieten, Dorfgebieten, dörflichen Wohngebieten, urbanen und besonderen Wohngebieten. Ohne eigene Abstandsfläche an der Grenze zulässig sind: Garagen, Gewächshäuser und Gebäude ohne Aufenthaltsräume mit einer Wandhöhe bis 3 m und einer Wandfläche bis 25 m²; je Nachbargrenze höchstens 9 m, insgesamt 15 m (§ 6 Abs. 1 Nr. 2). Ob ein bestimmtes Vorhaben die Abstandsflächen einhält, entscheidet die Bauaufsicht.
Stand: 25.10.2026 · Nachlesen: § 5 LBO Baden-Württemberg
01
Wie tief die Abstandsfläche ist.
§§ 5 und 6 LBO, LBO in der Fassung vom 16.03.2026, gültig ab 28.02.2026.
- Allgemein 0,4 der Wandhöhe (§ 5 Abs. 7).
- 0,2 in Kerngebieten, Dorfgebieten, dörflichen Wohngebieten, urbanen und besonderen Wohngebieten.
- 0,125 in Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Sondergebieten, die nicht der Erholung dienen.
- Mindestens 2,5 m, bei Wänden bis 5 m Breite 2 m.
Wortlaut: „allgemein 0,4 der Wandhöhe“ – „Sie darf jedoch 2,5 m, bei Wänden bis 5 m Breite 2 m nicht unterschreiten.“
02
Wie die Höhe gemessen wird.
Die Wandhöhe reicht bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut, bei unterschiedlichem Gelände im Mittel. Dächer über 70° zählen voll, über 45° zu einem Viertel; Giebelflächen ebenfalls zu einem Viertel (§ 5 Abs. 4 und 5).
03
Wo die Abstandsfläche liegen darf.
Auf dem eigenen Grundstück; auf öffentlichen Verkehrs-, Grün- und Wasserflächen, bei beidseitig anbaubaren Flächen nur bis zur Mitte (§ 5 Abs. 2).
04
Was an der Grenze ohne Abstandsfläche geht.
Garagen, Gewächshäuser und Gebäude ohne Aufenthaltsräume mit einer Wandhöhe bis 3 m und einer Wandfläche bis 25 m²; je Nachbargrenze höchstens 9 m, insgesamt 15 m (§ 6 Abs. 1 Nr. 2).
05
Dämmung, Dachausbau, Aufstockung.
Hier wird es für den Bestand interessant.
- Nachträgliche Wärmedämmung bleibt außer Betracht, wenn sie einschließlich Bekleidung höchstens 0,30 m vor die Außenwand tritt; Dachdämmung bis 0,3 m und Solaranlagen auf dem Dach bis 1,5 m bleiben bei der Wandhöhe außer Betracht (§ 5 Abs. 5 und 6).
- Die Aufstockung rechtmäßig bestehender Gebäude um bis zu zwei Geschosse bleibt bei der Wandhöhe außer Betracht, ebenso Gauben und Zwerchgiebel – wenn dadurch Wohnraum entsteht, alles innerhalb der Außenwände bleibt und die Genehmigung des Gebäudes mindestens fünf Jahre zurückliegt (§ 5 Abs. 5 Satz 2).
- Geringere Tiefen sind zuzulassen, etwa in überwiegend bebauten Gebieten (§ 6 Abs. 3).
06
Ein gerechnetes Beispiel.
Nach der Grundregel (0,4 der Wandhöhe, mindestens 2,5 m, bei Wänden bis 5 m Breite 2 m), ohne Dach und ohne Sonderfälle:
- Für eine 6 m hohe Wand: 0,4 × 6 m = 2,4 m; das liegt unter dem Mindestmaß, also 2,5 m.
- Für eine 12 m hohe Wand: 0,4 × 12 m = 4,8 m, also 4,8 m.
Ein Rechenbeispiel, keine Auskunft für ein bestimmtes Haus: Dach, Gelände, Baugebiet und Bebauungsplan können das Ergebnis ändern.
07
Was die Vorschrift nicht entscheidet.
- Ob überhaupt gebaut werden darf. Das regelt das Planungsrecht: der Bebauungsplan oder, ohne Plan, § 34 BauGB.
- Was ein Bebauungsplan mit Baulinien oder Baugrenzen anders festsetzt. Je nach Land geht das der Abstandsfläche vor.
- Ob eine Abweichung zugelassen wird. Das entscheidet die Bauaufsicht im Einzelfall.
- Was nachbarrechtlich gilt, etwa für Fenster oder Bäume an der Grenze. Das steht im Nachbarrechtsgesetz des Landes, nicht in der Bauordnung.
Datenbasierte Potenzialeinschätzung, keine Rechtsberatung. Was die Daten nicht hergeben, steht als „noch zu klären“ im Bericht.
Wo ein Artikel aufhört.
Ob das auf Ihr Grundstück zutrifft, hängt an drei Werten: dem Bestand, dem Maßstab der Umgebung und den Festsetzungen, die dort gelten. Die ersten beiden misst die kostenlose Ersteinschätzung.
Was ein Text nicht kann: die Wandhöhen Ihres Hauses und den Abstand zur Grenze messen. Wie hoch Bestand und Nachbarn gebaut sind, misst der Bericht.
Die Regeln aller Länder nebeneinander: Abstandsflächen in den 16 Bundesländern.
Woraus das folgt
Fundstelle: § 5 LBO Baden-Württemberg – Abstandsflächen: Tiefe, Messung, Dämmung, Aufstockung · Stand: 25.10.2026
Fundstelle: § 6 LBO Baden-Württemberg – Abstandsflächen in Sonderfällen, Grenzbauten · Stand: 25.10.2026
Häufige Fragen
Wie groß muss der Abstand zum Nachbarn in Baden-Württemberg sein?
Die Abstandsfläche ist 0,4 der Wandhöhe tief, mindestens 2,5 m, bei Wänden bis 5 m Breite 2 m; H ist die Höhe der Wand. Fundstelle: §§ 5 und 6 LBO.
Darf eine Garage in Baden-Württemberg direkt an der Grenze stehen?
Garagen, Gewächshäuser und Gebäude ohne Aufenthaltsräume mit einer Wandhöhe bis 3 m und einer Wandfläche bis 25 m²; je Nachbargrenze höchstens 9 m, insgesamt 15 m (§ 6 Abs. 1 Nr. 2).
Zählt eine nachträgliche Dämmung in Baden-Württemberg mit?
Nachträgliche Wärmedämmung bleibt außer Betracht, wenn sie einschließlich Bekleidung höchstens 0,30 m vor die Außenwand tritt; Dachdämmung bis 0,3 m und Solaranlagen auf dem Dach bis 1,5 m bleiben bei der Wandhöhe außer Betracht (§ 5 Abs. 5 und 6).
Was gilt in Baden-Württemberg für eine Aufstockung oder den Dachausbau?
Die Aufstockung rechtmäßig bestehender Gebäude um bis zu zwei Geschosse bleibt bei der Wandhöhe außer Betracht, ebenso Gauben und Zwerchgiebel – wenn dadurch Wohnraum entsteht, alles innerhalb der Außenwände bleibt und die Genehmigung des Gebäudes mindestens fünf Jahre zurückliegt (§ 5 Abs. 5 Satz 2).
Wer entscheidet, ob die Abstandsflächen eingehalten sind?
Die untere Bauaufsichtsbehörde, im Baugenehmigungsverfahren oder auf eine Bauvoranfrage hin. Auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss die Abstandsflächen einhalten.
Wie hoch ist Ihr Haus, und wie nah steht es an der Grenze?
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