Wissen · Abstandsflächen
Abstandsflächen in Bayern
Was BayBO zur Tiefe, zur Grenzbebauung, zur Dämmung und zur Aufstockung sagt – mit Fundstelle und einem gerechneten Beispiel.
Kurz beantwortet
In Bayern beträgt die Tiefe der Abstandsflächen 0,4 H, mindestens 3 m (Art. 6 BayBO).
Gemeinden können durch Satzung abweichende Tiefen festlegen (Abs. 5 Satz 2). Ohne eigene Abstandsfläche an der Grenze zulässig sind: Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis 3 m mittlere Wandhöhe und 9 m je Grundstücksgrenze, insgesamt 15 m je Grundstück (Art. 6 Abs. 7). Ob ein bestimmtes Vorhaben die Abstandsflächen einhält, entscheidet die Bauaufsicht.
Stand: 25.10.2026 · Nachlesen: Art. 6 BayBO
01
Wie tief die Abstandsfläche ist.
Art. 6 BayBO, BayBO, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.04.2026, Text ab 01.05.2026.
- 0,4 H, in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H, jeweils mindestens 3 m (Art. 6 Abs. 5 Satz 1).
- Gemeinden können durch Satzung abweichende Tiefen festlegen (Abs. 5 Satz 2).
- In Gemeinden mit mehr als 250 000 Einwohnern gilt außerhalb von Gewerbe-, Kern-, Industrie- und festgesetzten urbanen Gebieten 1 H, mindestens 3 m, wenn die Umgebung überwiegend von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 geprägt ist; vor bis zu zwei Außenwänden von höchstens 16 m Länge genügen dann 0,5 H (Abs. 5a).
Wortlaut: „Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H, jeweils aber mindestens 3 m.“
02
Wie die Höhe gemessen wird.
Die Wandhöhe reicht bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut. Dächer bis einschließlich 70° zählen zu einem Drittel, steilere voll; für Dachaufbauten gilt das entsprechend (Art. 6 Abs. 4).
03
Wo die Abstandsfläche liegen darf.
Auf dem eigenen Grundstück; auf öffentlichen Verkehrs-, Grün- und Wasserflächen bis zur Mitte. Auf andere Grundstücke dürfen sie sich erstrecken, wenn das gesichert ist oder der Nachbar schriftlich zustimmt (Art. 6 Abs. 2).
04
Was an der Grenze ohne Abstandsfläche geht.
Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis 3 m mittlere Wandhöhe und 9 m je Grundstücksgrenze, insgesamt 15 m je Grundstück (Art. 6 Abs. 7).
05
Dämmung, Dachausbau, Aufstockung.
Hier wird es für den Bestand interessant.
- Energiesparmaßnahmen an bestehenden Gebäuden bleiben außer Betracht, wenn sie höchstens 0,30 m stark sind und mindestens 2,50 m von der Grenze zurückbleiben (Art. 6 Abs. 6 Satz 1 Nr. 4).
- Eine eigene Regel für Aufstockung oder Dachausbau fehlt in Art. 6 BayBO; für den neuen Teil gilt die Grundregel.
- Die Regel für Gemeinden über 250 000 Einwohner (Abs. 5a) betrifft nach Einwohnerzahl München, Nürnberg und Augsburg.
06
Ein gerechnetes Beispiel.
Nach der Grundregel (0,4 H, mindestens 3 m), ohne Dach und ohne Sonderfälle:
- Für eine 6 m hohe Wand: 0,4 × 6 m = 2,4 m; das liegt unter dem Mindestmaß, also 3 m.
- Für eine 12 m hohe Wand: 0,4 × 12 m = 4,8 m, also 4,8 m.
Ein Rechenbeispiel, keine Auskunft für ein bestimmtes Haus: Dach, Gelände, Baugebiet und Bebauungsplan können das Ergebnis ändern.
07
Was die Vorschrift nicht entscheidet.
- Ob überhaupt gebaut werden darf. Das regelt das Planungsrecht: der Bebauungsplan oder, ohne Plan, § 34 BauGB.
- Was ein Bebauungsplan mit Baulinien oder Baugrenzen anders festsetzt. Je nach Land geht das der Abstandsfläche vor.
- Ob eine Abweichung zugelassen wird. Das entscheidet die Bauaufsicht im Einzelfall.
- Was nachbarrechtlich gilt, etwa für Fenster oder Bäume an der Grenze. Das steht im Nachbarrechtsgesetz des Landes, nicht in der Bauordnung.
Datenbasierte Potenzialeinschätzung, keine Rechtsberatung. Was die Daten nicht hergeben, steht als „noch zu klären“ im Bericht.
Wo ein Artikel aufhört.
Ob das auf Ihr Grundstück zutrifft, hängt an drei Werten: dem Bestand, dem Maßstab der Umgebung und den Festsetzungen, die dort gelten. Die ersten beiden misst die kostenlose Ersteinschätzung.
Was ein Text nicht kann: die Wandhöhen Ihres Hauses und den Abstand zur Grenze messen. Wie hoch Bestand und Nachbarn gebaut sind, misst der Bericht.
Die Regeln aller Länder nebeneinander: Abstandsflächen in den 16 Bundesländern.
Woraus das folgt
Fundstelle: Art. 6 BayBO – Abstandsflächen, Abstände · Stand: 25.10.2026
Häufige Fragen
Wie groß muss der Abstand zum Nachbarn in Bayern sein?
Die Abstandsfläche ist 0,4 H tief, mindestens 3 m; H ist die Höhe der Wand. Fundstelle: Art. 6 BayBO.
Darf eine Garage in Bayern direkt an der Grenze stehen?
Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis 3 m mittlere Wandhöhe und 9 m je Grundstücksgrenze, insgesamt 15 m je Grundstück (Art. 6 Abs. 7).
Zählt eine nachträgliche Dämmung in Bayern mit?
Energiesparmaßnahmen an bestehenden Gebäuden bleiben außer Betracht, wenn sie höchstens 0,30 m stark sind und mindestens 2,50 m von der Grenze zurückbleiben (Art. 6 Abs. 6 Satz 1 Nr. 4).
Was gilt in Bayern für eine Aufstockung oder den Dachausbau?
Eine eigene Regel dafür fehlt in Art. 6 BayBO. Für den neuen Teil gilt dann die Grundregel: Wird das Haus höher, wird auch seine Abstandsfläche tiefer.
Wer entscheidet, ob die Abstandsflächen eingehalten sind?
Die untere Bauaufsichtsbehörde, im Baugenehmigungsverfahren oder auf eine Bauvoranfrage hin. Auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss die Abstandsflächen einhalten.
Wie hoch ist Ihr Haus, und wie nah steht es an der Grenze?
Die Ersteinschätzung zeigt Flurstück, Gebäude und Umgebung aus dem Liegenschaftskataster. Kostenlos.
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