Wissen · Abstandsflächen
Abstandsflächen in Bremen
Was BremLBO zur Tiefe, zur Grenzbebauung, zur Dämmung und zur Aufstockung sagt – mit Fundstelle und einem gerechneten Beispiel.
Kurz beantwortet
In Bremen beträgt die Tiefe der Abstandsflächen 0,4 H, mindestens 3 m (§ 6 BremLBO).
Vor Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit höchstens drei Geschossen genügen 3 m. Ohne eigene Abstandsfläche an der Grenze zulässig sind: Garagen, Carports, Stellplätze, überdachte Fahrradplätze und Nebengebäude bis 3 m mittlere Wandhöhe und 9 m je Grenze, insgesamt 18 m auf einem Grundstück (§ 6 Abs. 8). Ob ein bestimmtes Vorhaben die Abstandsflächen einhält, entscheidet die Bauaufsicht.
Stand: 25.10.2026 · Nachlesen: Bremische Landesbauordnung 2024 (Transparenzportal)
Noch zu klären
Der Senat hat am 18.08.2026 eine Novelle der Landesbauordnung beschlossen („LBO-Novelle 2026 zur Umbauordnung“, Drucksache 21/1943). Ob die Bürgerschaft zugestimmt hat und was sich an § 6 ändert, ist noch zu klären. Die Werte hier sind die der Fassung 2024.
01
Wie tief die Abstandsfläche ist.
§ 6 BremLBO, Neufassung vom 29.05.2024, in Kraft seit 01.07.2024.
- 0,4 H, mindestens 3 m; in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H, mindestens 3 m (§ 6 Abs. 6).
- Vor Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit höchstens drei Geschossen genügen 3 m.
- Nachbarschützend sind drei Viertel der Tiefe, mindestens 2,50 m (Abs. 6 Satz 4).
Wortlaut: „Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 Meter.“
02
Wie die Höhe gemessen wird.
Dächer mit weniger als 70° Neigung zählen zu einem Drittel, steilere voll; für Dachaufbauten gilt das entsprechend (§ 6 Abs. 5).
03
Wo die Abstandsfläche liegen darf.
Auf dem eigenen Grundstück; auf öffentlichen Verkehrs-, Grün- und Wasserflächen bis zur Mitte; auf anderen Grundstücken mit öffentlich-rechtlicher Sicherung (§ 6 Abs. 3).
04
Was an der Grenze ohne Abstandsfläche geht.
Garagen, Carports, Stellplätze, überdachte Fahrradplätze und Nebengebäude bis 3 m mittlere Wandhöhe und 9 m je Grenze, insgesamt 18 m auf einem Grundstück (§ 6 Abs. 8).
05
Dämmung, Dachausbau, Aufstockung.
Hier wird es für den Bestand interessant.
- Energiesparmaßnahmen und Solaranlagen an bestehenden Gebäuden sind bis 0,40 m Dicke zulässig (§ 6 Abs. 9 Nr. 7).
- Aufbauten auf bestehende Gebäude sind zulässig, wenn ihre Abstandsflächen nicht über die des Bestands hinausgehen (§ 6 Abs. 9 Nr. 4).
- Eine Abstandsfläche ist nicht erforderlich, wenn das Vorhaben nach § 34 Abs. 1 oder 3a BauGB zulässig ist (§ 6 Abs. 2 Nr. 2).
06
Ein gerechnetes Beispiel.
Nach der Grundregel (0,4 H, mindestens 3 m), ohne Dach und ohne Sonderfälle:
- Für eine 6 m hohe Wand: 0,4 × 6 m = 2,4 m; das liegt unter dem Mindestmaß, also 3 m.
- Für eine 12 m hohe Wand: 0,4 × 12 m = 4,8 m, also 4,8 m.
Für ein kleines Wohnhaus gilt oft die einfachere Regel: 3 m vor Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit höchstens drei Geschossen – unabhängig von der Höhe. Welche Gebäudeklasse ein Haus hat, regelt § 2 der Bauordnung.
Ein Rechenbeispiel, keine Auskunft für ein bestimmtes Haus: Dach, Gelände, Baugebiet und Bebauungsplan können das Ergebnis ändern.
07
Was die Vorschrift nicht entscheidet.
- Ob überhaupt gebaut werden darf. Das regelt das Planungsrecht: der Bebauungsplan oder, ohne Plan, § 34 BauGB.
- Was ein Bebauungsplan mit Baulinien oder Baugrenzen anders festsetzt. Je nach Land geht das der Abstandsfläche vor.
- Ob eine Abweichung zugelassen wird. Das entscheidet die Bauaufsicht im Einzelfall.
- Was nachbarrechtlich gilt, etwa für Fenster oder Bäume an der Grenze. Das steht im Nachbarrechtsgesetz des Landes, nicht in der Bauordnung.
Datenbasierte Potenzialeinschätzung, keine Rechtsberatung. Was die Daten nicht hergeben, steht als „noch zu klären“ im Bericht.
Wo ein Artikel aufhört.
Ob das auf Ihr Grundstück zutrifft, hängt an drei Werten: dem Bestand, dem Maßstab der Umgebung und den Festsetzungen, die dort gelten. Die ersten beiden misst die kostenlose Ersteinschätzung.
Was ein Text nicht kann: die Wandhöhen Ihres Hauses und den Abstand zur Grenze messen. Wie hoch Bestand und Nachbarn gebaut sind, misst der Bericht.
Die Regeln aller Länder nebeneinander: Abstandsflächen in den 16 Bundesländern.
Woraus das folgt
Fundstelle: Bremische Landesbauordnung 2024 (Transparenzportal) – § 6 Abstandsflächen, Abstände · Stand: 25.10.2026
Fundstelle: Bremisches Gesetzblatt 2024 Nr. 60 – die Neufassung im Gesetzblatt, § 6 auf S. 393–395 · Stand: 25.10.2026
Häufige Fragen
Wie groß muss der Abstand zum Nachbarn in Bremen sein?
Die Abstandsfläche ist 0,4 H tief, mindestens 3 m; H ist die Höhe der Wand. Für kleine Wohnhäuser genügt oft eine einfachere Regel: 3 m vor Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit höchstens drei Geschossen. Fundstelle: § 6 BremLBO.
Darf eine Garage in Bremen direkt an der Grenze stehen?
Garagen, Carports, Stellplätze, überdachte Fahrradplätze und Nebengebäude bis 3 m mittlere Wandhöhe und 9 m je Grenze, insgesamt 18 m auf einem Grundstück (§ 6 Abs. 8).
Zählt eine nachträgliche Dämmung in Bremen mit?
Energiesparmaßnahmen und Solaranlagen an bestehenden Gebäuden sind bis 0,40 m Dicke zulässig (§ 6 Abs. 9 Nr. 7).
Was gilt in Bremen für eine Aufstockung oder den Dachausbau?
Aufbauten auf bestehende Gebäude sind zulässig, wenn ihre Abstandsflächen nicht über die des Bestands hinausgehen (§ 6 Abs. 9 Nr. 4).
Wer entscheidet, ob die Abstandsflächen eingehalten sind?
Die untere Bauaufsichtsbehörde, im Baugenehmigungsverfahren oder auf eine Bauvoranfrage hin. Auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss die Abstandsflächen einhalten.
Wie hoch ist Ihr Haus, und wie nah steht es an der Grenze?
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