Wissen · Abstandsflächen
Abstandsflächen in Hamburg
Was HBauO zur Tiefe, zur Grenzbebauung, zur Dämmung und zur Aufstockung sagt – mit Fundstelle und einem gerechneten Beispiel.
Kurz beantwortet
In Hamburg beträgt die Tiefe der Abstandsflächen 0,4 H, mindestens 2,50 m (§ 6 HBauO).
In Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H, mindestens 2,50 m; an den Grenzen zu anderen Baugebieten gilt die allgemeine Regel. Ohne eigene Abstandsfläche an der Grenze zulässig sind: Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis 3 m mittlere Wandhöhe und 9 m je Grenze, insgesamt 15 m (§ 6 Abs. 8). Ob ein bestimmtes Vorhaben die Abstandsflächen einhält, entscheidet die Bauaufsicht.
Stand: 25.10.2026 · Nachlesen: § 6 HBauO
01
Wie tief die Abstandsfläche ist.
§ 6 HBauO, Hamburgische Bauordnung vom 06.01.2025, gültig ab 01.01.2026.
- 0,4 H, mindestens 2,50 m (§ 6 Abs. 5).
- In Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H, mindestens 2,50 m; an den Grenzen zu anderen Baugebieten gilt die allgemeine Regel.
- Ein Bebauungsplan oder eine andere Rechtsvorschrift kann andere Tiefen festlegen (Abs. 5 Satz 3).
Wortlaut: „Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 2,50 m.“
02
Wie die Höhe gemessen wird.
Dächer mit weniger als 70° Neigung zählen zu einem Drittel, steilere voll; für Dachaufbauten gilt das entsprechend (§ 6 Abs. 4).
03
Wo die Abstandsfläche liegen darf.
Auf dem eigenen Grundstück; auf öffentlichen Verkehrs-, Grün- und Wasserflächen bis zur Mitte, auf öffentlichen Grünflächen nur, wenn innerhalb von Baulinien oder Baugrenzen gebaut wird (§ 6 Abs. 2).
04
Was an der Grenze ohne Abstandsfläche geht.
Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis 3 m mittlere Wandhöhe und 9 m je Grenze, insgesamt 15 m (§ 6 Abs. 8).
05
Dämmung, Dachausbau, Aufstockung.
Hier wird es für den Bestand interessant.
- Nachträgliche Wärmeschutzmaßnahmen bis 0,25 m Dicke, sofern ein Mindestabstand von 2,25 m bleibt; Solaranlagen an bestehenden Gebäuden bis 0,25 m und mindestens 2,50 m von der Grenze (§ 6 Abs. 6 Nr. 4 und Abs. 7).
- Eine eigene Regel für Aufstockung oder Dachausbau fehlt in § 6 HBauO; für den neuen Teil gilt die Grundregel.
- Dachüberstände bleiben bis 0,50 m außer Betracht.
06
Ein gerechnetes Beispiel.
Nach der Grundregel (0,4 H, mindestens 2,50 m), ohne Dach und ohne Sonderfälle:
- Für eine 6 m hohe Wand: 0,4 × 6 m = 2,4 m; das liegt unter dem Mindestmaß, also 2,5 m.
- Für eine 12 m hohe Wand: 0,4 × 12 m = 4,8 m, also 4,8 m.
Ein Rechenbeispiel, keine Auskunft für ein bestimmtes Haus: Dach, Gelände, Baugebiet und Bebauungsplan können das Ergebnis ändern.
07
Was die Vorschrift nicht entscheidet.
- Ob überhaupt gebaut werden darf. Das regelt das Planungsrecht: der Bebauungsplan oder, ohne Plan, § 34 BauGB.
- Was ein Bebauungsplan mit Baulinien oder Baugrenzen anders festsetzt. Je nach Land geht das der Abstandsfläche vor.
- Ob eine Abweichung zugelassen wird. Das entscheidet die Bauaufsicht im Einzelfall.
- Was nachbarrechtlich gilt, etwa für Fenster oder Bäume an der Grenze. Das steht im Nachbarrechtsgesetz des Landes, nicht in der Bauordnung.
Datenbasierte Potenzialeinschätzung, keine Rechtsberatung. Was die Daten nicht hergeben, steht als „noch zu klären“ im Bericht.
Wo ein Artikel aufhört.
Ob das auf Ihr Grundstück zutrifft, hängt an drei Werten: dem Bestand, dem Maßstab der Umgebung und den Festsetzungen, die dort gelten. Die ersten beiden misst die kostenlose Ersteinschätzung.
Was ein Text nicht kann: die Wandhöhen Ihres Hauses und den Abstand zur Grenze messen. Wie hoch Bestand und Nachbarn gebaut sind, misst der Bericht.
Die Regeln aller Länder nebeneinander: Abstandsflächen in den 16 Bundesländern.
Woraus das folgt
Fundstelle: § 6 HBauO – Abstandsflächen · Stand: 25.10.2026
Häufige Fragen
Wie groß muss der Abstand zum Nachbarn in Hamburg sein?
Die Abstandsfläche ist 0,4 H tief, mindestens 2,50 m; H ist die Höhe der Wand. Fundstelle: § 6 HBauO.
Darf eine Garage in Hamburg direkt an der Grenze stehen?
Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis 3 m mittlere Wandhöhe und 9 m je Grenze, insgesamt 15 m (§ 6 Abs. 8).
Zählt eine nachträgliche Dämmung in Hamburg mit?
Nachträgliche Wärmeschutzmaßnahmen bis 0,25 m Dicke, sofern ein Mindestabstand von 2,25 m bleibt; Solaranlagen an bestehenden Gebäuden bis 0,25 m und mindestens 2,50 m von der Grenze (§ 6 Abs. 6 Nr. 4 und Abs. 7).
Was gilt in Hamburg für eine Aufstockung oder den Dachausbau?
Eine eigene Regel dafür fehlt in § 6 HBauO. Für den neuen Teil gilt dann die Grundregel: Wird das Haus höher, wird auch seine Abstandsfläche tiefer.
Wer entscheidet, ob die Abstandsflächen eingehalten sind?
Die untere Bauaufsichtsbehörde, im Baugenehmigungsverfahren oder auf eine Bauvoranfrage hin. Auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss die Abstandsflächen einhalten.
Wie hoch ist Ihr Haus, und wie nah steht es an der Grenze?
Die Ersteinschätzung zeigt Flurstück, Gebäude und Umgebung aus dem Liegenschaftskataster. Kostenlos.
Kostenlos, ohne Konto. Darf ich mein Haus aufstocken? · Ohne eigene Adresse? Beispiel ansehen: Musterstraße 12