Wohnraumpotenzial

Wissen · Abstandsflächen

Abstandsflächen in Hessen

Was HBO zur Tiefe, zur Grenzbebauung, zur Dämmung und zur Aufstockung sagt – mit Fundstelle und einem gerechneten Beispiel.

Grundstück kostenlos prüfen

Kurz beantwortet

In Hessen beträgt die Tiefe der Abstandsflächen 0,4 H, mindestens 2,50 m (§ 6 HBO).

0,2 H in Gewerbe- und Industriegebieten (außer an den Grenzen zu anderen Gebieten); vergleichbare Sondergebiete und entsprechende Ortsteile nach § 34 BauGB stehen ihnen gleich. Ohne eigene Abstandsfläche an der Grenze zulässig sind: Garagen, Tiefgaragenzufahrten, Abstellgebäude und weitere Anlagen direkt an der Grenze oder mit mindestens 1 m Abstand; grenzseitige mittlere Wandhöhe bis 3 m, Wandfläche je Nachbargrenze bis 25 m², insgesamt 15 m einschließlich Dachüberstand (§ 6 Abs. 10). Ob ein bestimmtes Vorhaben die Abstandsflächen einhält, entscheidet die Bauaufsicht.

Stand: 25.10.2026 · Nachlesen: § 6 HBO

01

Wie tief die Abstandsfläche ist.

§ 6 HBO, § 6 in der Fassung vom 09.10.2025, gültig ab 14.10.2025.

  • Allgemein 0,4 H, auf volle 0,10 m abgerundet (§ 6 Abs. 5).
  • 0,2 H in Gewerbe- und Industriegebieten (außer an den Grenzen zu anderen Gebieten); vergleichbare Sondergebiete und entsprechende Ortsteile nach § 34 BauGB stehen ihnen gleich.
  • In allen Fällen mindestens 2,50 m.

Wortlaut: „In allen Fällen muss die Tiefe der Abstandsflächen mindestens 2,50 m betragen.“

02

Wie die Höhe gemessen wird.

Bei geneigtem Gelände ist die mittlere Wandhöhe in Abschnitten bis 16 m möglich. Als Wand gelten Dächer über 70° und Dachaufbauten in der Wandflucht oder mit mehr als der halben Wandbreite; zu einem Drittel zählen Dächer über 45° bis 70° und kleinere Dachaufbauten (§ 6 Abs. 4).

03

Wo die Abstandsfläche liegen darf.

Auf dem eigenen Grundstück; auf öffentlichen Verkehrs-, Grün- und Wasserflächen bis zur Mitte; auf anderen Grundstücken mit Sicherung (§ 6 Abs. 2).

04

Was an der Grenze ohne Abstandsfläche geht.

Garagen, Tiefgaragenzufahrten, Abstellgebäude und weitere Anlagen direkt an der Grenze oder mit mindestens 1 m Abstand; grenzseitige mittlere Wandhöhe bis 3 m, Wandfläche je Nachbargrenze bis 25 m², insgesamt 15 m einschließlich Dachüberstand (§ 6 Abs. 10).

05

Dämmung, Dachausbau, Aufstockung.

Hier wird es für den Bestand interessant.

  • Außenwand- und Dachdämmungen bis 0,40 m Dicke dürfen in die Abstandsfläche ragen, an Gebäuden, die bei Inkrafttreten des Gesetzes bestanden (§ 6 Abs. 6 Satz 4 Nr. 2).
  • Eine eigene Regel für Aufstockung oder Dachausbau fehlt in § 6 HBO; für den neuen Teil gilt die Grundregel.
  • § 6 gilt nicht, soweit ein Bebauungsplan oder eine Satzung die Tiefe verbindlich bestimmen oder die umgebende Bebauung nach § 34 BauGB andere Abstände zulässt (Abs. 11).

06

Ein gerechnetes Beispiel.

Nach der Grundregel (0,4 H, mindestens 2,50 m), ohne Dach und ohne Sonderfälle:

  • Für eine 6 m hohe Wand: 0,4 × 6 m = 2,4 m; das liegt unter dem Mindestmaß, also 2,5 m.
  • Für eine 12 m hohe Wand: 0,4 × 12 m = 4,8 m, also 4,8 m.

Ein Rechenbeispiel, keine Auskunft für ein bestimmtes Haus: Dach, Gelände, Baugebiet und Bebauungsplan können das Ergebnis ändern.

07

Was die Vorschrift nicht entscheidet.

  • Ob überhaupt gebaut werden darf. Das regelt das Planungsrecht: der Bebauungsplan oder, ohne Plan, § 34 BauGB.
  • Was ein Bebauungsplan mit Baulinien oder Baugrenzen anders festsetzt. Je nach Land geht das der Abstandsfläche vor.
  • Ob eine Abweichung zugelassen wird. Das entscheidet die Bauaufsicht im Einzelfall.
  • Was nachbarrechtlich gilt, etwa für Fenster oder Bäume an der Grenze. Das steht im Nachbarrechtsgesetz des Landes, nicht in der Bauordnung.

Datenbasierte Potenzialeinschätzung, keine Rechtsberatung. Was die Daten nicht hergeben, steht als „noch zu klären“ im Bericht.

Wo ein Artikel aufhört.

Ob das auf Ihr Grundstück zutrifft, hängt an drei Werten: dem Bestand, dem Maßstab der Umgebung und den Festsetzungen, die dort gelten. Die ersten beiden misst die kostenlose Ersteinschätzung.

Was ein Text nicht kann: die Wandhöhen Ihres Hauses und den Abstand zur Grenze messen. Wie hoch Bestand und Nachbarn gebaut sind, misst der Bericht.

Die Regeln aller Länder nebeneinander: Abstandsflächen in den 16 Bundesländern.

Woraus das folgt

Fundstelle: § 6 HBO – Abstandsflächen und Abstände · Stand: 25.10.2026

Häufige Fragen

Wie groß muss der Abstand zum Nachbarn in Hessen sein?

Die Abstandsfläche ist 0,4 H tief, mindestens 2,50 m; H ist die Höhe der Wand. Fundstelle: § 6 HBO.

Darf eine Garage in Hessen direkt an der Grenze stehen?

Garagen, Tiefgaragenzufahrten, Abstellgebäude und weitere Anlagen direkt an der Grenze oder mit mindestens 1 m Abstand; grenzseitige mittlere Wandhöhe bis 3 m, Wandfläche je Nachbargrenze bis 25 m², insgesamt 15 m einschließlich Dachüberstand (§ 6 Abs. 10).

Zählt eine nachträgliche Dämmung in Hessen mit?

Außenwand- und Dachdämmungen bis 0,40 m Dicke dürfen in die Abstandsfläche ragen, an Gebäuden, die bei Inkrafttreten des Gesetzes bestanden (§ 6 Abs. 6 Satz 4 Nr. 2).

Was gilt in Hessen für eine Aufstockung oder den Dachausbau?

Eine eigene Regel dafür fehlt in § 6 HBO. Für den neuen Teil gilt dann die Grundregel: Wird das Haus höher, wird auch seine Abstandsfläche tiefer.

Wer entscheidet, ob die Abstandsflächen eingehalten sind?

Die untere Bauaufsichtsbehörde, im Baugenehmigungsverfahren oder auf eine Bauvoranfrage hin. Auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss die Abstandsflächen einhalten.

Wie hoch ist Ihr Haus, und wie nah steht es an der Grenze?

Die Ersteinschätzung zeigt Flurstück, Gebäude und Umgebung aus dem Liegenschaftskataster. Kostenlos.

Kostenlos, ohne Konto. Darf ich mein Haus aufstocken? · Ohne eigene Adresse? Beispiel ansehen: Musterstraße 12

Ihr Grundstück

Wird abgefragt

Adresse wird verortet0,0 s