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Abstandsflächen in Mecklenburg-Vorpommern

Was LBauO M-V zur Tiefe, zur Grenzbebauung, zur Dämmung und zur Aufstockung sagt – mit Fundstelle und einem gerechneten Beispiel.

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Kurz beantwortet

In Mecklenburg-Vorpommern richtet sich die Tiefe der Abstandsflächen seit 12.06.2026 nach der Gebäudeklasse: 3 m bei den Gebäudeklassen 1 bis 3, 4 m bei Klasse 4 und 5 m bei Klasse 5, im Übrigen 0,4 H, mindestens 3 m (§ 6 LBauO M-V Abs. 5).

4 m bei Gebäudeklasse 4, 5 m bei Gebäudeklasse 5. Ohne eigene Abstandsfläche an der Grenze zulässig sind: Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis 3 m mittlere Wandhöhe und 9 m je Grenze, insgesamt 15 m; Solaranlagen sind ebenso gestellt (§ 6 Abs. 8). Ob ein bestimmtes Vorhaben die Abstandsflächen einhält, entscheidet die Bauaufsicht.

Stand: 25.10.2026 · Nachlesen: § 6 LBauO M-V

Noch zu klären

Seit 12.06.2026 nennt § 6 Abs. 5 feste Tiefen nach Gebäudeklasse und „im Übrigen“ 0,4 H. Wie die Nummern zusammenwirken und welche Fälle unter „im Übrigen“ fallen, ist noch zu klären. Deshalb steht hier nur der Wortlaut und kein Rechenbeispiel.

01

Wie tief die Abstandsfläche ist.

§ 6 LBauO M-V, § 6 in der Fassung vom 26.05.2026, gültig ab 12.06.2026.

  • 3 m vor den Außenwänden von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 (§ 6 Abs. 5).
  • 4 m bei Gebäudeklasse 4, 5 m bei Gebäudeklasse 5.
  • 0,2 H, mindestens 3 m, in Gewerbe- und Industriegebieten und für Antennen im Außenbereich.
  • Im Übrigen 0,4 H, mindestens 3 m.

Wortlaut: „3 m vor den Außenwänden von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3“ – „im Übrigen 0,4 H, mindestens 3 m“

02

Wie die Höhe gemessen wird.

Dächer mit weniger als 70° Neigung zählen zu einem Drittel, steilere voll; maßgeblich ist die gewachsene Geländeoberfläche (§ 6 Abs. 4 und 9).

03

Wo die Abstandsfläche liegen darf.

Auf dem eigenen Grundstück; auf öffentlichen Verkehrs-, Grün- und Wasserflächen bis zur Mitte (§ 6 Abs. 2).

04

Was an der Grenze ohne Abstandsfläche geht.

Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis 3 m mittlere Wandhöhe und 9 m je Grenze, insgesamt 15 m; Solaranlagen sind ebenso gestellt (§ 6 Abs. 8).

05

Dämmung, Dachausbau, Aufstockung.

Hier wird es für den Bestand interessant.

  • Energiesparmaßnahmen und Solaranlagen an bestehenden Gebäuden bis 0,25 m Stärke, wenn sie mindestens 2,50 m von der Grenze zurückbleiben (§ 6 Abs. 7).
  • Eine eigene Regel für Aufstockung oder Dachausbau fehlt in § 6 LBauO M-V; für den neuen Teil gilt die Grundregel.
  • Eine Abstandsfläche ist nicht erforderlich, soweit die umgebende Bebauung nach § 34 BauGB abweichende Gebäudeabstände zulässt (§ 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2).

06

Was die Vorschrift nicht entscheidet.

  • Ob überhaupt gebaut werden darf. Das regelt das Planungsrecht: der Bebauungsplan oder, ohne Plan, § 34 BauGB.
  • Was ein Bebauungsplan mit Baulinien oder Baugrenzen anders festsetzt. Je nach Land geht das der Abstandsfläche vor.
  • Ob eine Abweichung zugelassen wird. Das entscheidet die Bauaufsicht im Einzelfall.
  • Was nachbarrechtlich gilt, etwa für Fenster oder Bäume an der Grenze. Das steht im Nachbarrechtsgesetz des Landes, nicht in der Bauordnung.

Datenbasierte Potenzialeinschätzung, keine Rechtsberatung. Was die Daten nicht hergeben, steht als „noch zu klären“ im Bericht.

Wo ein Artikel aufhört.

Ob das auf Ihr Grundstück zutrifft, hängt an drei Werten: dem Bestand, dem Maßstab der Umgebung und den Festsetzungen, die dort gelten. Die ersten beiden misst die kostenlose Ersteinschätzung.

Was ein Text nicht kann: die Wandhöhen Ihres Hauses und den Abstand zur Grenze messen. Wie hoch Bestand und Nachbarn gebaut sind, misst der Bericht.

Die Regeln aller Länder nebeneinander: Abstandsflächen in den 16 Bundesländern.

Woraus das folgt

Fundstelle: § 6 LBauO M-V – Abstandsflächen, Abstände · Stand: 25.10.2026

Häufige Fragen

Wie groß muss der Abstand zum Nachbarn in Mecklenburg-Vorpommern sein?

Seit 12.06.2026 nach Gebäudeklasse: 3 m bei den Klassen 1 bis 3, 4 m bei Klasse 4, 5 m bei Klasse 5, im Übrigen 0,4 H, mindestens 3 m. Wie die Nummern zusammenwirken, ist noch zu klären.

Darf eine Garage in Mecklenburg-Vorpommern direkt an der Grenze stehen?

Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis 3 m mittlere Wandhöhe und 9 m je Grenze, insgesamt 15 m; Solaranlagen sind ebenso gestellt (§ 6 Abs. 8).

Zählt eine nachträgliche Dämmung in Mecklenburg-Vorpommern mit?

Energiesparmaßnahmen und Solaranlagen an bestehenden Gebäuden bis 0,25 m Stärke, wenn sie mindestens 2,50 m von der Grenze zurückbleiben (§ 6 Abs. 7).

Was gilt in Mecklenburg-Vorpommern für eine Aufstockung oder den Dachausbau?

Eine eigene Regel dafür fehlt in § 6 LBauO M-V. Für den neuen Teil gilt dann die Grundregel: Wird das Haus höher, wird auch seine Abstandsfläche tiefer.

Wer entscheidet, ob die Abstandsflächen eingehalten sind?

Die untere Bauaufsichtsbehörde, im Baugenehmigungsverfahren oder auf eine Bauvoranfrage hin. Auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss die Abstandsflächen einhalten.

Wie hoch ist Ihr Haus, und wie nah steht es an der Grenze?

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