Wissen · Abstandsflächen
Abstandsflächen in Niedersachsen
Was NBauO zur Tiefe, zur Grenzbebauung, zur Dämmung und zur Aufstockung sagt – mit Fundstelle und einem gerechneten Beispiel.
Kurz beantwortet
In Niedersachsen beträgt die Tiefe der Abstandsflächen 0,4 H, mindestens 3 m (§§ 5 und 6 NBauO).
In Gewerbe- und Industriegebieten und entsprechenden Gebieten 0,2 H, mindestens 3 m. Ohne eigene Abstandsfläche an der Grenze zulässig sind: Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis 3 m Höhe ohne Abstand oder mit bis auf 1 m verringertem Abstand; höchstens 9 m je Grenze und 15 m auf dem Grundstück (§ 5 Abs. 8). Ob ein bestimmtes Vorhaben die Abstandsflächen einhält, entscheidet die Bauaufsicht.
Stand: 25.10.2026 · Nachlesen: § 5 NBauO (VORIS)
01
Wie tief die Abstandsfläche ist.
§§ 5 und 6 NBauO, NBauO vom 03.04.2012, zuletzt geändert am 25.06.2025; § 5 in der Fassung ab 01.07.2024.
- 0,4 H, mindestens 3 m (§ 5 Abs. 2 Satz 1) – seit 01.07.2024; vorher 0,5 H.
- In Gewerbe- und Industriegebieten und entsprechenden Gebieten 0,2 H, mindestens 3 m.
Wortlaut: „Der Abstand beträgt 0,4 H, mindestens jedoch 3 m.“
02
Wie die Höhe gemessen wird.
Niedersachsen spricht von Grenzabstand und misst punktweise: Jeder Punkt der Außenflächen hält Abstand nach seiner Höhe über dem Gelände, gemessen zur Lotrechten über der Grenze; Abrunden auf volle 10 cm ist erlaubt, Giebeldreiecke bis 6 m Breite bleiben außer Betracht (§ 5 Abs. 1 und 4).
03
Wo die Abstandsfläche liegen darf.
Gemessen wird von den Grenzen des Baugrundstücks. Öffentliche Straßen dürfen bis zur Mittellinie zugerechnet werden, Grün- und Wasserflächen nur mit Zustimmung ihrer Eigentümer, andere Nachbargrundstücke per Baulast (§ 6 Abs. 1 und 2).
04
Was an der Grenze ohne Abstandsfläche geht.
Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis 3 m Höhe ohne Abstand oder mit bis auf 1 m verringertem Abstand; höchstens 9 m je Grenze und 15 m auf dem Grundstück (§ 5 Abs. 8).
05
Dämmung, Dachausbau, Aufstockung.
Hier wird es für den Bestand interessant.
- Außenwandbekleidungen bleiben außer Betracht, wenn sie den Abstand um höchstens 0,4 m unterschreiten; das Dach darf zur Dämmung um höchstens 0,35 m angehoben werden (§ 5 Abs. 4 Satz 2).
- Dach- und Staffelgeschosse sind zulässig, wenn die Unterschreitung des Abstands nicht größer wird als bisher (§ 5 Abs. 10 Satz 1 Nr. 4).
- Dachüberstände und Gesimse dürfen den Abstand um höchstens 0,50 m unterschreiten, Vorbauten um höchstens 1,50 m auf höchstens einem Drittel der Wandbreite (§ 5 Abs. 3).
06
Ein gerechnetes Beispiel.
Nach der Grundregel (0,4 H, mindestens 3 m), ohne Dach und ohne Sonderfälle:
- Für eine 6 m hohe Wand: 0,4 × 6 m = 2,4 m; das liegt unter dem Mindestmaß, also 3 m.
- Für eine 12 m hohe Wand: 0,4 × 12 m = 4,8 m, also 4,8 m.
Ein Rechenbeispiel, keine Auskunft für ein bestimmtes Haus: Dach, Gelände, Baugebiet und Bebauungsplan können das Ergebnis ändern.
07
Was die Vorschrift nicht entscheidet.
- Ob überhaupt gebaut werden darf. Das regelt das Planungsrecht: der Bebauungsplan oder, ohne Plan, § 34 BauGB.
- Was ein Bebauungsplan mit Baulinien oder Baugrenzen anders festsetzt. Je nach Land geht das der Abstandsfläche vor.
- Ob eine Abweichung zugelassen wird. Das entscheidet die Bauaufsicht im Einzelfall.
- Was nachbarrechtlich gilt, etwa für Fenster oder Bäume an der Grenze. Das steht im Nachbarrechtsgesetz des Landes, nicht in der Bauordnung.
Datenbasierte Potenzialeinschätzung, keine Rechtsberatung. Was die Daten nicht hergeben, steht als „noch zu klären“ im Bericht.
Wo ein Artikel aufhört.
Ob das auf Ihr Grundstück zutrifft, hängt an drei Werten: dem Bestand, dem Maßstab der Umgebung und den Festsetzungen, die dort gelten. Die ersten beiden misst die kostenlose Ersteinschätzung.
Was ein Text nicht kann: die Wandhöhen Ihres Hauses und den Abstand zur Grenze messen. Wie hoch Bestand und Nachbarn gebaut sind, misst der Bericht.
Die Regeln aller Länder nebeneinander: Abstandsflächen in den 16 Bundesländern.
Woraus das folgt
Fundstelle: § 5 NBauO (VORIS) – Grenzabstände · Stand: 25.10.2026
Fundstelle: § 6 NBauO (VORIS) – Hinzurechnung benachbarter Grundstücke · Stand: 25.10.2026
Häufige Fragen
Wie groß muss der Abstand zum Nachbarn in Niedersachsen sein?
Die Abstandsfläche ist 0,4 H tief, mindestens 3 m; H ist die Höhe der Wand. Fundstelle: §§ 5 und 6 NBauO.
Darf eine Garage in Niedersachsen direkt an der Grenze stehen?
Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten bis 3 m Höhe ohne Abstand oder mit bis auf 1 m verringertem Abstand; höchstens 9 m je Grenze und 15 m auf dem Grundstück (§ 5 Abs. 8).
Zählt eine nachträgliche Dämmung in Niedersachsen mit?
Außenwandbekleidungen bleiben außer Betracht, wenn sie den Abstand um höchstens 0,4 m unterschreiten; das Dach darf zur Dämmung um höchstens 0,35 m angehoben werden (§ 5 Abs. 4 Satz 2).
Was gilt in Niedersachsen für eine Aufstockung oder den Dachausbau?
Dach- und Staffelgeschosse sind zulässig, wenn die Unterschreitung des Abstands nicht größer wird als bisher (§ 5 Abs. 10 Satz 1 Nr. 4).
Wer entscheidet, ob die Abstandsflächen eingehalten sind?
Die untere Bauaufsichtsbehörde, im Baugenehmigungsverfahren oder auf eine Bauvoranfrage hin. Auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss die Abstandsflächen einhalten.
Wie hoch ist Ihr Haus, und wie nah steht es an der Grenze?
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