Wissen · Abstandsflächen
Abstandsflächen im Saarland
Was LBO Saarland zur Tiefe, zur Grenzbebauung, zur Dämmung und zur Aufstockung sagt – mit Fundstelle und einem gerechneten Beispiel.
Kurz beantwortet
Im Saarland beträgt die Tiefe der Abstandsflächen 0,4 H, mindestens 3 m (§§ 7 und 8 LBO).
Vor Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit höchstens drei Geschossen 3 m. Ohne eigene Abstandsfläche an der Grenze zulässig sind: Garagen, Fahrradgebäude, Nebengebäude und Gewächshäuser bis 12 m je Grenze und 15 m insgesamt, mittlere Wandhöhe an der Grenze 3 m, Firsthöhe bis 4 m; Nebengebäude und Gewächshäuser höchstens je 30 m³ (§ 8 Abs. 2). Ob ein bestimmtes Vorhaben die Abstandsflächen einhält, entscheidet die Bauaufsicht.
Stand: 25.10.2026 · Nachlesen: § 7 LBO Saarland
01
Wie tief die Abstandsfläche ist.
§§ 7 und 8 LBO, §§ 7 und 8 in der Fassung vom 19.02.2025, gültig ab 26.04.2025.
- 0,4 H (§ 7 Abs. 5 Satz 1).
- Vor Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit höchstens drei Geschossen 3 m.
- In Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H; in Kern- und bestimmten Sondergebieten kann weniger gestattet werden.
- In allen Fällen mindestens 3 m.
Wortlaut: „Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt 0,4 H.“ – „In allen Fällen … muss die Tiefe der Abstandsfläche mindestens 3 m betragen.“
02
Wie die Höhe gemessen wird.
Maßgeblich ist die Wandhöhe; bei Giebeln die Verbindungslinie der Schnittpunkte. Voll zählen Dächer über 70° und Giebel ab 140° Summe der Dachneigungen; zu einem Drittel Dächer über 45° bis 70°, große Gauben und flachere Giebel (§ 7 Abs. 4).
03
Wo die Abstandsfläche liegen darf.
Auf dem eigenen Grundstück; auf öffentlichen Verkehrs-, Grün- und Wasserflächen bis zur Mitte (§ 7 Abs. 2); auf Nachbargrundstücken, wenn öffentlich-rechtlich gesichert ist, dass sie nicht überbaut werden (§ 8 Abs. 5).
04
Was an der Grenze ohne Abstandsfläche geht.
Garagen, Fahrradgebäude, Nebengebäude und Gewächshäuser bis 12 m je Grenze und 15 m insgesamt, mittlere Wandhöhe an der Grenze 3 m, Firsthöhe bis 4 m; Nebengebäude und Gewächshäuser höchstens je 30 m³ (§ 8 Abs. 2).
05
Dämmung, Dachausbau, Aufstockung.
Hier wird es für den Bestand interessant.
- Nachträgliche Außenwandbekleidungen zur Schall- oder Wärmedämmung sind in Abstandsflächen zulässig; das Dach darf zum Wärmeschutz um höchstens 0,50 m angehoben werden (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3).
- Wohnraum durch Ausbau ohne wesentliche Veränderung von Außenwänden und Dach ist zulässig; weitergehende Änderungen kann die Behörde gestatten (§ 8 Abs. 4 Nr. 2).
- Dachüberstände bleiben bis 0,50 m außer Betracht, nachträgliche Aufzüge bis 2,50 m (§ 7 Abs. 6).
06
Ein gerechnetes Beispiel.
Nach der Grundregel (0,4 H, mindestens 3 m), ohne Dach und ohne Sonderfälle:
- Für eine 6 m hohe Wand: 0,4 × 6 m = 2,4 m; das liegt unter dem Mindestmaß, also 3 m.
- Für eine 12 m hohe Wand: 0,4 × 12 m = 4,8 m, also 4,8 m.
Für ein kleines Wohnhaus gilt oft die einfachere Regel: 3 m vor Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit höchstens drei Geschossen – unabhängig von der Höhe. Welche Gebäudeklasse ein Haus hat, regelt § 2 der Bauordnung.
Ein Rechenbeispiel, keine Auskunft für ein bestimmtes Haus: Dach, Gelände, Baugebiet und Bebauungsplan können das Ergebnis ändern.
07
Was die Vorschrift nicht entscheidet.
- Ob überhaupt gebaut werden darf. Das regelt das Planungsrecht: der Bebauungsplan oder, ohne Plan, § 34 BauGB.
- Was ein Bebauungsplan mit Baulinien oder Baugrenzen anders festsetzt. Je nach Land geht das der Abstandsfläche vor.
- Ob eine Abweichung zugelassen wird. Das entscheidet die Bauaufsicht im Einzelfall.
- Was nachbarrechtlich gilt, etwa für Fenster oder Bäume an der Grenze. Das steht im Nachbarrechtsgesetz des Landes, nicht in der Bauordnung.
Datenbasierte Potenzialeinschätzung, keine Rechtsberatung. Was die Daten nicht hergeben, steht als „noch zu klären“ im Bericht.
Wo ein Artikel aufhört.
Ob das auf Ihr Grundstück zutrifft, hängt an drei Werten: dem Bestand, dem Maßstab der Umgebung und den Festsetzungen, die dort gelten. Die ersten beiden misst die kostenlose Ersteinschätzung.
Was ein Text nicht kann: die Wandhöhen Ihres Hauses und den Abstand zur Grenze messen. Wie hoch Bestand und Nachbarn gebaut sind, misst der Bericht.
Die Regeln aller Länder nebeneinander: Abstandsflächen in den 16 Bundesländern.
Woraus das folgt
Fundstelle: § 7 LBO Saarland – Abstandsflächen · Stand: 25.10.2026
Fundstelle: § 8 LBO Saarland – Abstandsflächen in Sonderfällen, Grenzbauten, Dämmung · Stand: 25.10.2026
Häufige Fragen
Wie groß muss der Abstand zum Nachbarn im Saarland sein?
Die Abstandsfläche ist 0,4 H tief, mindestens 3 m; H ist die Höhe der Wand. Für kleine Wohnhäuser genügt oft eine einfachere Regel: 3 m vor Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit höchstens drei Geschossen. Fundstelle: §§ 7 und 8 LBO.
Darf eine Garage im Saarland direkt an der Grenze stehen?
Garagen, Fahrradgebäude, Nebengebäude und Gewächshäuser bis 12 m je Grenze und 15 m insgesamt, mittlere Wandhöhe an der Grenze 3 m, Firsthöhe bis 4 m; Nebengebäude und Gewächshäuser höchstens je 30 m³ (§ 8 Abs. 2).
Zählt eine nachträgliche Dämmung im Saarland mit?
Nachträgliche Außenwandbekleidungen zur Schall- oder Wärmedämmung sind in Abstandsflächen zulässig; das Dach darf zum Wärmeschutz um höchstens 0,50 m angehoben werden (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3).
Was gilt im Saarland für eine Aufstockung oder den Dachausbau?
Wohnraum durch Ausbau ohne wesentliche Veränderung von Außenwänden und Dach ist zulässig; weitergehende Änderungen kann die Behörde gestatten (§ 8 Abs. 4 Nr. 2).
Wer entscheidet, ob die Abstandsflächen eingehalten sind?
Die untere Bauaufsichtsbehörde, im Baugenehmigungsverfahren oder auf eine Bauvoranfrage hin. Auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss die Abstandsflächen einhalten.
Wie hoch ist Ihr Haus, und wie nah steht es an der Grenze?
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