Wissen · Abstandsflächen
Abstandsflächen in Schleswig-Holstein
Was LBO SH zur Tiefe, zur Grenzbebauung, zur Dämmung und zur Aufstockung sagt – mit Fundstelle und einem gerechneten Beispiel.
Kurz beantwortet
In Schleswig-Holstein beträgt die Tiefe der Abstandsflächen 0,4 H, mindestens 3 m (§ 6 LBO).
0,2 H, mindestens 3 m, in Gewerbe- und Industriegebieten (außer an Grenzen zu Gebieten anderer Nutzung) und für Wind- und Antennenanlagen im Außenbereich. Ohne eigene Abstandsfläche an der Grenze zulässig sind: Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 3 m mittlere Wandhöhe, 9 m je Grenze, insgesamt 18 m (§ 6 Abs. 8). Ob ein bestimmtes Vorhaben die Abstandsflächen einhält, entscheidet die Bauaufsicht.
Stand: 25.10.2026 · Nachlesen: § 6 LBO Schleswig-Holstein
Noch zu klären
Die Landesregierung hat am 02.06.2026 einen Entwurf vorgelegt, der § 6 Abs. 7 bis 9 ändern würde (Landtag, Unterrichtung 20/351) – unter anderem die Regel zur Aufstockung. Ob und wann das in Kraft tritt, ist noch zu klären. Die Werte hier sind die der geltenden Fassung.
01
Wie tief die Abstandsfläche ist.
§ 6 LBO, LBO, Bekanntmachung vom 05.07.2024; § 6 in dieser Fassung.
- 0,4 H, mindestens 3 m (§ 6 Abs. 5).
- 0,2 H, mindestens 3 m, in Gewerbe- und Industriegebieten (außer an Grenzen zu Gebieten anderer Nutzung) und für Wind- und Antennenanlagen im Außenbereich.
- Vor Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit höchstens drei Geschossen 3 m.
Wortlaut: „Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 m.“
02
Wie die Höhe gemessen wird.
Die Wandhöhe ab der festgelegten Geländeoberfläche. Dächer über 45° und große Gauben zählen zu einem Viertel, Dächer über 70° voll (§ 6 Abs. 4).
03
Wo die Abstandsfläche liegen darf.
Auf dem eigenen Grundstück; auf öffentlichen Flächen bis zur Mitte; auf anderen Grundstücken, wenn öffentlich-rechtlich gesichert (§ 6 Abs. 2).
04
Was an der Grenze ohne Abstandsfläche geht.
Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 3 m mittlere Wandhöhe, 9 m je Grenze, insgesamt 18 m (§ 6 Abs. 8).
05
Dämmung, Dachausbau, Aufstockung.
Hier wird es für den Bestand interessant.
- Energiesparmaßnahmen und Solaranlagen an bestehenden Gebäuden bleiben außer Betracht, wenn sie mindestens 2,30 m von der Grenze zurückbleiben (§ 6 Abs. 7).
- In Gebieten, die überwiegend dem Wohnen oder der Innenentwicklung dienen, sind der Dachausbau und ein nachträgliches Dach- oder oberstes Geschoss zulässig, wenn zusätzlicher Wohnraum entsteht, es innerhalb der bestehenden Abstandsflächen bleibt und mindestens 2,50 m Abstand hält (§ 6 Abs. 9).
- Eine Abstandsfläche ist nicht erforderlich, soweit die umgebende Bebauung nach § 34 BauGB abweichende Abstände zulässt (§ 6 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2).
06
Ein gerechnetes Beispiel.
Nach der Grundregel (0,4 H, mindestens 3 m), ohne Dach und ohne Sonderfälle:
- Für eine 6 m hohe Wand: 0,4 × 6 m = 2,4 m; das liegt unter dem Mindestmaß, also 3 m.
- Für eine 12 m hohe Wand: 0,4 × 12 m = 4,8 m, also 4,8 m.
Für ein kleines Wohnhaus gilt oft die einfachere Regel: 3 m vor Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit höchstens drei Geschossen – unabhängig von der Höhe. Welche Gebäudeklasse ein Haus hat, regelt § 2 der Bauordnung.
Ein Rechenbeispiel, keine Auskunft für ein bestimmtes Haus: Dach, Gelände, Baugebiet und Bebauungsplan können das Ergebnis ändern.
07
Was die Vorschrift nicht entscheidet.
- Ob überhaupt gebaut werden darf. Das regelt das Planungsrecht: der Bebauungsplan oder, ohne Plan, § 34 BauGB.
- Was ein Bebauungsplan mit Baulinien oder Baugrenzen anders festsetzt. Je nach Land geht das der Abstandsfläche vor.
- Ob eine Abweichung zugelassen wird. Das entscheidet die Bauaufsicht im Einzelfall.
- Was nachbarrechtlich gilt, etwa für Fenster oder Bäume an der Grenze. Das steht im Nachbarrechtsgesetz des Landes, nicht in der Bauordnung.
Datenbasierte Potenzialeinschätzung, keine Rechtsberatung. Was die Daten nicht hergeben, steht als „noch zu klären“ im Bericht.
Wo ein Artikel aufhört.
Ob das auf Ihr Grundstück zutrifft, hängt an drei Werten: dem Bestand, dem Maßstab der Umgebung und den Festsetzungen, die dort gelten. Die ersten beiden misst die kostenlose Ersteinschätzung.
Was ein Text nicht kann: die Wandhöhen Ihres Hauses und den Abstand zur Grenze messen. Wie hoch Bestand und Nachbarn gebaut sind, misst der Bericht.
Die Regeln aller Länder nebeneinander: Abstandsflächen in den 16 Bundesländern.
Woraus das folgt
Fundstelle: § 6 LBO Schleswig-Holstein – Abstandsflächen, Abstände · Stand: 25.10.2026
Häufige Fragen
Wie groß muss der Abstand zum Nachbarn in Schleswig-Holstein sein?
Die Abstandsfläche ist 0,4 H tief, mindestens 3 m; H ist die Höhe der Wand. Für kleine Wohnhäuser genügt oft eine einfachere Regel: 3 m vor Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit höchstens drei Geschossen. Fundstelle: § 6 LBO.
Darf eine Garage in Schleswig-Holstein direkt an der Grenze stehen?
Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 3 m mittlere Wandhöhe, 9 m je Grenze, insgesamt 18 m (§ 6 Abs. 8).
Zählt eine nachträgliche Dämmung in Schleswig-Holstein mit?
Energiesparmaßnahmen und Solaranlagen an bestehenden Gebäuden bleiben außer Betracht, wenn sie mindestens 2,30 m von der Grenze zurückbleiben (§ 6 Abs. 7).
Was gilt in Schleswig-Holstein für eine Aufstockung oder den Dachausbau?
In Gebieten, die überwiegend dem Wohnen oder der Innenentwicklung dienen, sind der Dachausbau und ein nachträgliches Dach- oder oberstes Geschoss zulässig, wenn zusätzlicher Wohnraum entsteht, es innerhalb der bestehenden Abstandsflächen bleibt und mindestens 2,50 m Abstand hält (§ 6 Abs. 9).
Wer entscheidet, ob die Abstandsflächen eingehalten sind?
Die untere Bauaufsichtsbehörde, im Baugenehmigungsverfahren oder auf eine Bauvoranfrage hin. Auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss die Abstandsflächen einhalten.
Wie hoch ist Ihr Haus, und wie nah steht es an der Grenze?
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